LAG Berlin, vom 02.08.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 LA 293/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Wirksamkeit der Zustellung an ein nach unbestrittenem Sachvortrag bestehendes Geschäfslokal, Zurückweisung von Sachvortrag als verspätet
BAG, Urteil vom 27.10.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 431/54
DRsp Nr. 2007/23057
Arbeitsgerichtsverfahren: Wirksamkeit der Zustellung an ein nach unbestrittenem Sachvortrag bestehendes Geschäfslokal, Zurückweisung von Sachvortrag als verspätet
»1. Unterläßt ein Beklagter die Rüge, daß sein vom Kläger bezeichnetes Geschäftslokal gar nicht bestehe, so hat das nicht die Folge, daß die Zustellung eines Versäumnisurteils, die an dieses angebliche Geschäftslokal erfolgt, wirksam ist.2. Die Pflicht des Berufungsgerichts zur Zurückverweisung nach § 538ZPO gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren; allerdings legt der Beschleunigungsgrundsatz die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 540ZPO nahe.«