LAG Niedersachsen, vom 04.10.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 354/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BAG, Urteil vom 03.01.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 520/54
DRsp Nr. 2007/23149
Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
»Beantragt der Revisionskläger am letzten Tage der Revisionsfrist das Armenrecht und unterläßt er dazu noch, die Statthaftigkeit der nicht zugelassenen und nach dem Streitwert nicht zulässigen Revision zu begründen und ein Armutszeugnis beizufügen, so kann ihm die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist nicht gewährt werden.«