Die gegenüber der angegriffenen Entscheidung divergierenden Rechtsansichten müssen im einzelnen angegeben sein und es muß im einzelnen dargelegt werden, inwiefern das angefochtene Urteil mit ihnen im Widerspruch steht. Die Abweichung muß also schlüssig behauptet sein, es darf nicht nur eine allgemeine Behauptung aufgestellt werden.