BAG, vom 20.07.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 5 AZR 169/93
Arbeitsgerichtsverfahren: mangelndes Feststellungsinteresse bei fehlendem Anbieten der Arbeitskraft
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.12.1994 - Aktenzeichen 3 Sa 78/94
DRsp Nr. 2002/7818
Arbeitsgerichtsverfahren: mangelndes Feststellungsinteresse bei fehlendem Anbieten der Arbeitskraft
Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses läßt sich jedenfalls dann nicht mehr bejahen, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der mündliche Verhandlung fast zwei Jahre für den Arbeitgeber nicht mehr tätig geworden ist und diesem seit fast einem Jahr kein einziges Mal seine Mitarbeit angeboten hat.