LAG Frankfurt/Main, vom 22.12.1953 - Vorinstanzaktenzeichen IV LBR 8/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsatz der mündlichen Anhörung im Beschlußverfahren
BAG, Beschluß vom 02.03.1955 - Aktenzeichen 1 ABR 9/54
DRsp Nr. 2007/23136
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsatz der mündlichen Anhörung im Beschlußverfahren
»1. Auch in der Beschwerdeinstanz ist die mündliche Anhörung der Beteiligten vor der Kammer der Grundsatz, von dem nur abgesehen werden kann, wenn die Kammer auf Anregung der Beteiligten es gestattet.2. Ein Verstoß hiergegen führt zur Aufhebung des Beschwerdebeschlusses und des Verfahrens vor dem Beschwerdegericht.3. Dadurch wird die Beschwerdeinstanz unmittelbar wieder eröffnet. Das Verbot der Zurückverweisung steht insoweit nicht entgegen.«