LAG Berlin, vom 26.01.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 7 LA 2/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Frist zu Einlegung der Berufung, Rechtsmittelbelehrung
BAG, Beschluß vom 05.11.1954 - Aktenzeichen 1 AZB 28/54
DRsp Nr. 2007/23168
Arbeitsgerichtsverfahren: Frist zu Einlegung der Berufung, Rechtsmittelbelehrung
§ 9 Abs. 4ArbGG schreibt eine Belehrung nur für die Einlegung der Berufung vor. Nach § 518ZPO ist unter Einlegung der Berufung nur die Einreichung der Berufungsschrift selbst, nicht der Begründung zu verstehen. Eine Belehrung, welche sich auf die Einlegung der Berufung beschränkt, setzt daher die Frist in Lauf.