LAG Hamm, vom 26.05.1955 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 56/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist bis zum letzen Tag und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BAG, Urteil vom 03.11.1955 - Aktenzeichen 2 AZR 385/55
DRsp Nr. 2007/23050
Arbeitsgerichtsverfahren: Ausnutzung der Revisionsbegründungsfrist bis zum letzen Tag und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
»Wird der die Revisionsbegründung enthaltene Schriftsatz erst in der Nacht zum letzten Tag der Begründungsfrist zur Post gegeben, muß trotz entsprechender Zusicherungen der Postbeamten mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß der Brief nicht mehr rechtzeitig bei dem an einem auswärtigen Ort befindlichen Revisionsgericht eingeht. Hieran ändert auch nichts, wenn der Brief als Eilbrief aufgegeben wird.«