LAG Niedersachsen, vom 21.10.1953 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 421/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge
BAG, Urteil vom 18.06.1954 - Aktenzeichen 2 AZR 78/53
DRsp Nr. 2007/23213
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Divergenzrüge
Zur Begründung der Zulässigkeit der Revision gemäß § 72 Abs. 1 Satz 3 ArbGG genügt nicht der bloße Hinweis auf ein bestimmtes Urteil eines anderen Landesarbeitsgerichts noch die Angabe, daß das Urteil hinsichtlich bestimmter Fragen, z.B. der Sittenwidrigkeit und des Kausalzusammenhanges, von einem anderen bezeichnetem Urteil abweiche, zumal, wenn dieses Urteil einen ganz anders gearteten Tatbestand betrifft. Es müssen vielmehr die Rechtssätze im einzelnen angegeben und es muß dargelegt werden, inwiefern sich das angefochtene Urteil mit diesen in Widerspruch setzt.