LAG Niedersachsen, vom 04.05.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 630/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsrüge;
BAG, Urteil vom 27.10.1956 - Aktenzeichen 2 AZR 297/54
DRsp Nr. 2007/22978
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an die Revisionsrüge;
»1. § 554 Abs. 3 Nr. 2ZPO ist streng auszulegen. Die Revision muß im einzelnen angeben, welche Parteiabreden und Tatsachen in der zweiten Instanz vorgetragen und vom Gericht bei der Fällung des Urteils nicht berücksichtigt worden sind.2. Zum Begriff des Arbeitnehmers.«