I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 14. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz gegen die vorzeitige Beendigung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.
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