LAG Baden-Württemberg, vom 12.11.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 127/74
Arbeitsentgelt: Wegezeitvergütung nach BRTV-Bau
BAG, Urteil vom 03.12.1975 - Aktenzeichen 4 AZR 3/75
DRsp Nr. 2007/24617
Arbeitsentgelt: Wegezeitvergütung nach BRTV-Bau
»1. Die Wegezeitvergütung nach § 7 Nr. 11 BRTV-Bau ist eine Bruttovergütung.2. Die tarifliche Wegezeitvergütung steht auch dann zu, wenn der Arbeitnehmer die für ihn in Betracht kommenden öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzt hat. Entscheidend ist allein, ob bei Benutzung des zeitlich günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels die Wegezeit zwischen der Wohnung des Arbeitnehmers und der Baustelle hin und zurück mehr als zwei Stunden beträgt.3. Wegezeitvergütung kann auch für solche Wegezeiten beansprucht werden, die in die Arbeitszeit des Arbeitnehmers fallen und für die ihm deswegen ein Anspruch auf Lohnzahlung zusteht.«
Normenkette:
BRTV-Bau § 7 Nr. 2, Nr. 11 ; TVG § 1 ;
Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg, vom 12.11.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 127/74
Fundstellen
AP Nr. 26 zu § 1 TVG Tarifverträge-Bau
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.