Die Parteien streiten über die Zahlung einer tariflichen Sonderzahlung.
Die Klägerin war seit über drei Jahren bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Firma C GmbH & Co. KG in W beschäftigt. Zuletzt bezog sie ein durchschnittliches monatliches Bruttogehalt von 7.000,00 DM.
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