LAG München, Urteil vom 06.05.1997 - Aktenzeichen 4 Sa 736/95
DRsp Nr. 2002/15033
Arbeitsentgelt: Stundung von Lohnforderungen
Ein Arbeitnehmer ist auch dann nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Lohnansprüche (hier: in Höhe von 10 % des Bruttoeinkommens) zu stunden, wenn sich dieser in wirtschaftlichen Krise befindet und andere Arbeitnehmer in dieser Höhe auf Lohnforderungen verzichtet haben.