Arbeitsentgelt: Sonderzahlung nach MTV Versicherungsgewerbe - anteilige Kürzung bei Erziehungsurlaub
LAG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.1990 - Aktenzeichen 17 Sa 571/90
DRsp Nr. 2002/8948
Arbeitsentgelt: Sonderzahlung nach MTV Versicherungsgewerbe - anteilige Kürzung bei Erziehungsurlaub
Der Anspruch auf Sonderzahlung nach dem Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe kann für den Zeitraum anteilig gekürzt werden, in dem die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer gesetzlichen Erziehungsurlaub in Anspruch nimmt.