Der Kläger ist seit dem 1. Oktober 1966 bei dem beklagten Land beschäftigt und war zunächst als Freibankschlächter tätig. Mit Wirkung vom 1. März 1973 übt er die Tätigkeit eines Notschlächters aus und erhält hierfür seit 1. März 1976 einen Lohn nach Lohngr. V a des Lohngruppenverzeichnisses der Anlage 1 des Berliner Bezirkstarifvertrages Nr. 2 zum BMT-G (BBTV Nr.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|