Arbeitsentgelt: Prämie für Verbesserungsvorschlag - Voraussetzungen
LAG Hamm, Urteil vom 04.09.1996 - Aktenzeichen 14 Sa 2236/95
DRsp Nr. 2001/5836
Arbeitsentgelt: Prämie für Verbesserungsvorschlag - Voraussetzungen
Der Vorschlag eines Mitarbeiters einer Versicherungsgesellschaft, der die (verzögerte) Auszahlung von Schadensbeträgen an diverse Gläubiger betrifft, ist kein zulässiger Verbesserungsvorschlag, weil er in den Bereich der Geschäftspolitik fällt.
Normenkette:
BetrVG § 77 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanz: ArbG Münster - 4 Ca 1002/95 - 27.10.95,