LAG Frankfurt/Main, vom 06.07.1954 - Vorinstanzaktenzeichen IV LA 97/54
Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung für durch ehrenamtliche Tätigkeit verursachte Arbeitsverhinderung
BAG, Urteil vom 07.12.1956 - Aktenzeichen 3 AZR 393/54
DRsp Nr. 2007/22954
Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung für durch ehrenamtliche Tätigkeit verursachte Arbeitsverhinderung
»Erhält ein ehrenamtlicher Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung, so kann er nicht auf Grund einer tariflichen Bestimmung über Fortzahlung des Lohnes bei persönlicher Arbeitsverhinderung seinen Lohn für die durch die ehrenamtliche Tätigkeit versäumte Arbeitszeit verlangen.«
Normenkette:
BGB § 616 ; TVG § 1 ;
Hinweise:
Anmerkung: Neumann-Duesberg, AP Nr. 7 zu § 616BGB
Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main, vom 06.07.1954 - Vorinstanzaktenzeichen IV LA 97/54