Arbeitsentgelt: Kürzung der Monatsgage bei Freistellung für ein Gastspiel
LAG Berlin, Urteil vom 13.12.1990 - Aktenzeichen 14 Sa 83/90
DRsp Nr. 2002/8172
Arbeitsentgelt: Kürzung der Monatsgage bei Freistellung für ein Gastspiel
Ist der Künstler für ein Gastspiel freigestellt worden, darf seine Monatsgage nur dann gekürzt werden, wenn die Vertragsparteien zuvor nach § 188 DDR-AGB eine Vereinbarung über eine teilweise unbezahlte Freistellung mit Verminderung sowohl der Gage als auch der Verpflichtung zur Arbeitsleistung getroffen haben.
Normenkette:
DDR-AGB § 188 ;
Vorinstanz: BezG Berlin-Treptow - 15 A 306/90 - 20.07.90,