Arbeitsentgelt: Freistellung als Personalrat - Beiträge aus dem Liquidationspool
BAG, Urteil vom 17.02.1994 - Aktenzeichen 7 AZR 373/92
DRsp Nr. 2001/271
Arbeitsentgelt: Freistellung als Personalrat - Beiträge aus dem Liquidationspool
Zum während der Freistellung eines ärztlichen Mitarbeiters für Personalratstätigkeit vom Arbeitgeber fortzuzahlenden Arbeitsentgelt gehören auch die Beträge, die das Personalratsmitglied aus dem nach §§ 27, 28 des rheinland-pfälzischen Krankenhausgesetzes gebildeten Liquidationspool erhalten würde, wenn es nicht von der Arbeit freigestellt wäre.