Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 12. August 2010, 13 Ca 7624/09, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche, hierbei um die Frage, zu welchen Zeitpunkten bei dem Kläger tarifvertragliche Entgeltsteigerungen eintreten und hierbei auch darum, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Entgeltsteigerungen maßgeblich ist.
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