Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Juli 2011 - AZ: 10 Ca 7833/10 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine tarifvertraglich vereinbarte Einmalzahlung.
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