1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. April 2011 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten um die Höhe der tariflichen Sonderzahlung für das Jahr 2009 gemäß §
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