Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 05. Juli 2011 - AZ: 10 Ca 7822/10 - wird auf dessen Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um eine tarifvertraglich vereinbarte Einmalzahlung.
Die Beklagte ist eine Transaktionsbank, die für verschiedene Institute und Finanzdienstleister Wertpapiergeschäfte und den dazu gehörenden Geldverkehr abwickelt. Sie beschäftigt ca. 1.800 Arbeitnehmer, darunter ca. 300 als so genannte außertarifliche Mitarbeiter.
Der zwischen der Beklagten und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geschlossene Haustarifvertrag verweist auf den Tarifvertrag für das private Bankgewerbe, nimmt jedoch gem. §
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