ArbG Düsseldorf, vom 01.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 3263/64
Arbeitnehmerstatus: Frachtführer
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.1995 - Aktenzeichen 14 Ta 330/94
DRsp Nr. 2001/14433
Arbeitnehmerstatus: Frachtführer
Zur Arbeitnehmereigenschaft eines "Kleintransportunternehmers", der mit einem von ihm gestellten Fahrzeug Expressfrachtaufträge ausführt, wenn er verpflichtet ist, die ihm von einen Speditions- und Expressfrachtunternehmen erteilten Aufträge zur Zustellung, Abholung und Beförderung von Gütern in der Zeit von Montag bis Samstag anzunehmen, und berechtigt ist, maximal 20 Tage während eines Jahres zu bestimmen, in denen er nicht zur Annahme von Frachtaufträgen verpflichtet war.