LAG München - Beschluss vom 30.08.1997
2 Ta 127/96
Normen:
ArbGG § 48 ; BGB § 611 Abs. 1 ; GVG § 17a ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 01.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 16509/95

Arbeitnehmerstatus: Ensemblemitglied eines [Tournee-] Theatern

LAG München, Beschluss vom 30.08.1997 - Aktenzeichen 2 Ta 127/96

DRsp Nr. 2002/15023

Arbeitnehmerstatus: Ensemblemitglied eines [Tournee-] Theatern

Die Arbeitnehmereigenschaft eines Ensemblemitglieds von (Tournee-) Theatern ist nach den allgemeinen von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien abzugrenzen. Wenn das Bühnenmitglied weder eigene Vorstellungen von der Rolle verwirklichen noch einen maßgeblichen Einfluss auf Inhalt und Ablauf der Aufführungen nehmen kann, sondern noch Ort und Zeit gebunden an Proben teilnehmen muß und Regieanweisungen untersteht, liegt weder ein Werkvertrag noch ein Dienstvertrag vor, sondern ein Arbeitsverhältnis.

Normenkette:

ArbGG § 48 ; BGB § 611 Abs. 1 ; GVG § 17a ;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten im Vorabverfahren über den zulässigen Rechtsweg für die vom Kläger geltend gemachten Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung.