Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
LAG Düsseldorf, vom 05.12.1988 - Aktenzeichen 4 Sa 1288/88
DRsp Nr. 1996/18984
Arbeitnehmerstatus: Abgrenzung zum freien Mitarbeiter
1. Für die rechtliche Qualifizierung eines Vertragsverhältnisses als freies Mitarbeiter- oder Arbeitsverhältnis kommt es nicht auf die rechtliche Ausgestaltung an, sondern darauf, ob aufgrund der faktischen Machtstellung des Dienstberechtigten ein gleichbleibender Arbeitseinsatz der Mitarbeiter deshalb sichergestellt wird, weil diese ansonsten Gefahr laufen, ihre Tätigkeit zu verlieren.2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn im übrigen eine weitgehende Eingliederung dieser Mitarbeiter in die Betriebsorganisation erfolgt. Der Gesichtspunkt einer nebenberuflichen Tätigkeit steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegen.