Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 21.11.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht und ob der Kläger einen Abrechnungsanspruch für den Zeitraum vom 01.01.2009 bis zum 20.04.2009 hat.
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