I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 29. Dezember 2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte erstattet dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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