Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 21. Februar 2013 -
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 4. September 2012 -
Es wird festgestellt, dass der Betriebsrat berechtigt ist, Gespräche mit Auskunftspersonen iSd. §
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über das Anwesenheitsrecht der Arbeitgeberin bei Gesprächen des Betriebsrats mit betrieblichen Auskunftspersonen.
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