I. Die Parteien streiten zuletzt noch über den Anspruch der Klägerin auf (Weiter-)Zahlung ihrer Witwenrente aus dem Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR für Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit (MfS/AfNS) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1991.
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