OLG Köln - Urteil vom 09.05.2012
16 U 48/11
Normen:
SGB X § 116 Abs. 6 S. 1;
Fundstellen:
FamFR 2012, 360
VersR 2013, 378
r+s 2012, 570
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 17.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 350/10

Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

OLG Köln, Urteil vom 09.05.2012 - Aktenzeichen 16 U 48/11

DRsp Nr. 2012/12400

Anwendung des Haftungsausschlusses nach § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen Familienangehörigen i.S. von § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X gleich.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.03.2011 verkündete Schlussurteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 350/10 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 114.976,12 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB X § 116 Abs. 6 S. 1;

Gründe

I.