SG Reutlingen, vom 24.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 1263/04
Anwendung des § 7b SGB IV beim Beginn der Versicherungspflicht von Selbständigen
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2007 - Aktenzeichen L 4 R 6366/06
DRsp Nr. 2008/8804
Anwendung des § 7bSGB IV beim Beginn der Versicherungspflicht von Selbständigen
§ 7bSGB IV kann nur Fälle betreffen, die zur Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses mit den dazu gehörenden Folgen geführt haben. Hieraus kann keineswegs abgeleitet werden, dass der Beginn der Versicherungspflicht bei Selbständigen hinausgeschoben werden kann. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]