Unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 2015 vom 22. Juni 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13. September 2018 wird die Einkommensteuer 2015 unter Berücksichtigung einer tariflichen Ermäßigung gemäß § 34 Abs. 1 EStG für einen Betrag von 144.475,20 € hinsichtlich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit entsprechend herabgesetzt. Die Berechnung wird dem Beklagten übertragen. Dem Beklagten wird weiter aufgegeben, das Ergebnis dieser Berechnungen den Klägern unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid nach Rechtskraft des Urteils neu bekannt zu geben.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3. 4.
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