LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.02.1995
L 5 Ka 516/93
Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart - xx - 17.02.1993,

Anwendung der statistischen Durchschnittsprüfung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.02.1995 - Aktenzeichen L 5 Ka 516/93

DRsp Nr. 2006/25464

Anwendung der statistischen Durchschnittsprüfung bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Die Durchschnittswerte einer hinreichend großen Zahl vergleichbarer Ärzte lassen Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit im Einzelfall zu, da die Methode der statistischen Durchschnittsprüfung von der Prämisse ausgeht, daß die Angehörigen der Fachgruppe, der der geprüfte Arzt angehört, im Durchschnitt nach den Regeln der ärztlichen Kunst verfahren und das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Bei der Festlegung des Regresses dürfen die Prüfungsgremien den auf die unwirtschaftliche Verordnungsweise zurückzuführenden Mehraufwand schätzen und auf eine genaue Feststellung des Ausmaßes der unwirtschaftlichen Mehrkosten verzichten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart - xx - 17.02.1993,