Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Oktober 2012 - 8 Ca 3453/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Auch im Berufungsverfahren streiten die Parteien über die Frage, ob die Beklagte für diesen Rechtsstreit der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen ist.
Im zu Grunde liegenden Verfahren begehrt der Kläger von der Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld und die Feststellung, dass die Beklagte zum Ersatz aller weiteren Schäden verpflichtet ist aus Mobbinghandlungen zweier ihrer Mitarbeiter verpflichtet ist sowie die Verpflichtung der Beklagten, alles zu veranlassen, Mobbinghandlungen dieser Mitarbeiter gegenüber dem Kläger zu unterbinden.
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