LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.2000
L 12 AL 4378/98
Normen:
SGB III § 123 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 24 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 05.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 2240/98

Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen L 12 AL 4378/98

DRsp Nr. 2006/23580

Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld

Nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles ist die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit auf Grund einer familienhaften Zusammengehörigkeit zu ziehen. Regelmäßig ist jedoch ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch die Entgeltlichkeit der Tätigkeit gekennzeichnet. Eine Beschäftigung gegen Entgelt ist unabdingbare Voraussetzung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB III § 123 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 24 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Mannheim, vom 05.11.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 2240/98