LAG Düsseldorf - Beschluss vom 03.06.1993
7 Ta 261/92
Normen:
BRAGO § 32 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JurBüro 1994, 672

Anwaltsgebühren: Anfall der Gebühr des § 32 Abs. 2 BRAGO

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.1993 - Aktenzeichen 7 Ta 261/92

DRsp Nr. 2002/8805

Anwaltsgebühren: Anfall der Gebühr des § 32 Abs. 2 BRAGO

Werden Ansprüche mitverglichen, die Gegenstand eines anderen Rechtsstreites sind, für die derselben Prozessbevollmächtigte bereits aufgrund Prozessauftrags die volle Prozessgebühr verdient hat, so entsteht nicht eine weitere (halbe) Prozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO (Aufgabe von LAG Düsseldorf - 7 Ta 397/85 - vom 19.12.85 = JurBüro 1987, 237).

Normenkette:

BRAGO § 32 Abs. 2 ;
Fundstellen
JurBüro 1994, 672