Anwaltsgebühren: Anfall der Gebühr des § 32 Abs. 2 BRAGO
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.1993 - Aktenzeichen 7 Ta 261/92
DRsp Nr. 2002/8805
Anwaltsgebühren: Anfall der Gebühr des § 32 Abs. 2BRAGO
Werden Ansprüche mitverglichen, die Gegenstand eines anderen Rechtsstreites sind, für die derselben Prozessbevollmächtigte bereits aufgrund Prozessauftrags die volle Prozessgebühr verdient hat, so entsteht nicht eine weitere (halbe) Prozessgebühr nach § 32 Abs. 2BRAGO (Aufgabe von LAG Düsseldorf - 7 Ta 397/85 - vom 19.12.85 = JurBüro 1987, 237).