Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 10.12.2014 geändert und dem Kläger für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt R. C. aus K. gewährt.
I. Der Kläger begehrt von der beklagten Krankenkasse die Versorgung mit einem WC- Aufsatz; er lebt in einer Senioreneinrichtung, in der er zwischenzeitlich wohl eine eigene Wohnung bezogen hat. Der Kläger ist auf Pflege (Pflegestufe II) angewiesen; das letzte Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), das sich in der Verwaltungsakte der Beklagten befindet, datiert allerdings vom 20.06.2012.
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