Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird auf 2.500.000,-- € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin, ein pharmazeutisches Unternehmen, begehrt der Sache nach, die Durchführung von Beschlüssen des Antragsgegners zur Forderung einer Anwendungsbegleitenden Datenerhebung und einer Beschränkung der Versorgungsbefugnis des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 35a Abs. 3b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) einstweilig zu stoppen.
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