WBO § 19 Abs. 1 S. 3; WBO § 21 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; SBG § 51 Abs. 3 S. 1;
Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten; Versetzung auf einen Dienstposten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses; Berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches; Freistellung eines Soldaten von seiner dienstlichen Tätigkeit wegen der Mitgliedschaft in der Personalvertretung
BVerwG, Beschluss vom 20.04.2016 - Aktenzeichen 1 WB 41.15
DRsp Nr. 2016/10269
Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten; Versetzung auf einen Dienstposten nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses; Berechtigtes Feststellungsinteresse unter dem Gesichtspunkt der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches; Freistellung eines Soldaten von seiner dienstlichen Tätigkeit wegen der Mitgliedschaft in der Personalvertretung
1.Eine (rückwirkende) fiktive Versetzung unter Freistellung vom Dienst auf einen Dienstposten z.b.V. (bzw. ein dienstpostenähnliches Konstrukt) kommt nach Dienstzeitende auch für freigestellte Personalratsmitglieder nicht in Betracht.2.In Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 51 Abs. 3 S. 1 SBG in Verbindung mit § 46 Abs. 3 S. 6 BPersVG wendet das Bundesministerium der Verteidigung ein grundsätzlich nicht zu beanstandendes Verfahren der Laufbahnnachzeichnung an. Insbesondere ist allgemein anerkannt, dass die Bildung einer Vergleichs- oder Referenzgruppe ein geeignetes Mittel zur fiktiven Nachzeichnung darstellt.Vor diesem Hintergrund wird eine Referenzgruppe nicht allein durch ihre verspätete Bildung rechtsfehlerhaft, soweit diese nach den zum Zeitpunkt der ersten Freistellung geltenden Kriterien zusammengestellt wurde.
Tenor
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Normenkette:
WBO § 19 Abs. 1 S. 3; WBO § 21 Abs. 2 S. 1; BPersVG § 46 Abs. 3 S. 6; SBG § 51 Abs. 3 S. 1;
Gründe
I
1. 2. 3. 4.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.