SG Dresden - Beschluss vom 16.05.2007 S 24 RA 1320/02
Normen:
JVEG § 2 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 3 S. 3 ;
Antrag des Sachverständigen auf Vergütung, Zulässigkeit der Ergänzung nach Fristablauf
SG Dresden, Beschluss vom 16.05.2007 - Aktenzeichen S 24 RA 1320/02
DRsp Nr. 2007/20701
Antrag des Sachverständigen auf Vergütung, Zulässigkeit der Ergänzung nach Fristablauf
Die Bezifferung bzw die Ergänzung des Antrags des Sachverständigen auf Vergütung kann auch nach Ablauf der Drei-Monats-Frist erfolgen, sofern er innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 S. 1 JVEG eingereicht wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]