Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 24. November 2022 -
Die vom 10. bis 12. Mai 2022 im Wahlbetrieb A der B durchgeführte Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anfechtung einer Betriebsratswahl.
Der Arbeitgeber (Beteiligter zu 7) betreibt ein Eisenbahnverkehrsunternehmen, bei dem die Antragsteller zu 1 und 2 sowie 4 und 5 als wahlberechtigte Arbeitnehmer zur Betriebsratswahl beschäftigt sind. Beteiligter zu 6 ist der aus der in der Zeit vom 10. bis 12. Mai 2022 stattgefundenen Betriebsratswahl hervorgegangene, aus 11 Mitgliedern bestehende, Betriebsrat.
Bei der Durchführung der Betriebsratswahl kam es zu folgenden Vorkommnissen:
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