Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 13. Dezember 2018 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 3., die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren ebenfalls auf 1.685.748,40 Euro festgesetzt.
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