1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und des Beteiligten zu 8) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2008 - 14 BV 324/08 - werden zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten über die Tariffähigkeit der Beteiligten zu 2).
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