Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 09.08.2023 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Feststellung von Folgen des Arbeitsunfalls vom 13.05.2020 sowie die Gewährung von Heilbehandlung und Verletztengeld.
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