Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Verfahren
Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts für das Verfahren
Gemäß § 58 Abs 1 Nr 4 SGG wird das zuständige Gericht innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit durch das gemeinsame nächsthöhere Gericht bestimmt, wenn verschiedene Gerichte, von denen eines für den Rechtsstreit zuständig ist, sich rechtskräftig für unzuständig erklärt haben ("negativer Kompetenzkonflikt"). Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Zwar ist nach der Rechtsprechung des
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