Antrag auf Arbeitslosengeld I umfasst Antrag auf Arbeitslosengeld II
SG Berlin, vom 25.11.2009 - Aktenzeichen S 160 AS 7256/08
DRsp Nr. 2010/22752
Antrag auf Arbeitslosengeld I umfasst Antrag auf Arbeitslosengeld II
Ein ausdrücklich als Antrag auf Arbeitslosengeld I bezeichneter Antrag umfasst nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung zugleich einen Antrag auf Arbeitslosengeld II, sofern sich nicht zweifelsfrei der Wille des Antragstellers ermitteln lässt, ausschließlich die genannte Leistung zu begehren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]