Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Schwerin vom 14.10.2020 aufgehoben und der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auf 14.800,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer gegen die Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von 59.200,41 € gerichteten Klage.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|