Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 22. September 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, welche ihre Kosten selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 147.475,58 € festgesetzt.
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