LAG Saarland - Urteil vom 22.07.2015
1 Sa 39/15
Normen:
BUrlG § 3; BUrlG § 5 Abs. 1 Buchst. c); BUrlG § 13 Abs. 1 S. 1; TV-ATZ § 7 S. 1; TV-ATZ § 7 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Saarbrücken, vom 19.09.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 184/12

Anteiliger Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung in die Freistellung bei Altersteilzeit im BlockmodelWirksame tarifliche Urlaubsregelung für Altersteilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

LAG Saarland, Urteil vom 22.07.2015 - Aktenzeichen 1 Sa 39/15

DRsp Nr. 2015/20597

Anteiliger Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung in die Freistellung bei Altersteilzeit im Blockmodel Wirksame tarifliche Urlaubsregelung für Altersteilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

1. Für die Zeit der Freistellung von der Arbeit haben Beschäftigte im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell gemäß § 7 Satz 1 des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (im öffentlichen Dienst) vom 05.05.1998 (TV-ATZ) keinen Urlaubsanspruch; für das Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung bestimmt § 7 Satz 2 TV-ATZ einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungsmonat. 2. Die Regelung des § 7 Satz 2 TV-ATZ verstößt weder gegen die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes noch gegen unionsrechtliche Bestimmungen.